Verwaltung von Sondereigentum

Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhänig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.

Dies beinhaltet - je nach vertraglicher Gestaltung - die Erledigung aller Angelegenheiten, welche zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.

Siehe auch Mietshausverwaltung.
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R&R Verwaltungsgesellschaft mbH