Verwaltung von Sondereigentum
Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhänig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet - je nach vertraglicher Gestaltung - die Erledigung aller Angelegenheiten, welche zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
Siehe auch Mietshausverwaltung.